Entscheidungen zu § 370 Abs. 1 GewO 1994

Landesverwaltungsgericht Tirol

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TE Lvwg Erkenntnis 2019/2/18 LVwG-2019/25/0277-1

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von AA, geboren XX.XX.XXXX, BB, Adresse 1, Z, vom 18.01.2019, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 10.12.2018, ***, betreffend Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes, zu Recht: 1.       Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2.       Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in der Höhe vo... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 18.02.2019

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