IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von AA, geboren XX.XX.XXXX, BB, Adresse 1, Z, vom 18.01.2019, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 10.12.2018, ***, betreffend Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in der Höhe vo... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Alexander Hohenhorst über die Beschwerde von 1. AA, geboren ***, Adresse, und 2. der BB Gesellschaft mbH, Adresse, beide vertreten durch Rechtsanwalt, Adresse, vom 13.04.2016, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 07.03.2016, Zahl ***, betreffend Übertretung nach der Gewerbeordnung nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Gemäß §... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Klaus Dollenz über die Beschwerde des Herrn X Y, Ort, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Ort 1 vom xx.xx.xxxx, Zl ****, Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Klaus Dollenz über die Beschwerde des Herrn römisch zehn Y, Ort, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Ort 1 vom xx.xx.xxxx, Zl ****, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50... mehr lesen...