IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Triendl über die Beschwerden des Herrn AA, geb. XX.XX.XXXX, v.d. Rechtsanwalt BB, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 13.7.2021, Zl *** wegen Übertretungen nach der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) nach Durchführung öffentlicher, mündlicher Verhandlungen zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verfahren ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dünser über die Beschwerde von Frau AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 26.05.2020, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach der GewO 1994, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird mit Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass die Wendung „weiße Spritzer“ bei der... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol entscheidet durch seinen Richter Dr. Lehne über die Beschwerde des AA, Z, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 16.05.2018, Zl ***, betreffend Übertretungen der GewO 1994, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 04.12.2018, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben und werden die zu Punkt 1 bis 3 verhängten Geldbeträge von... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Christoph Lehne über die Beschwerde der Frau A B, geboren am ***, wohnhaft in Adresse, S, vertreten durch die Rechtsanwälte ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft T vom 15.06.2015, Zl SG-***-2014, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 16.09.2015 zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde stattgegeben, das Straferkenntnis behoben und das... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Klaus Dollenz über die Beschwerde von Frau X Y, vertreten durch Rechtsanwälte, Adresse, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Ort 1 vom xx.xx.xxxx, Zl ****, Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Klaus Dollenz über die Beschwerde von Frau römisch zehn Y, vertreten durch Rechtsanwälte, Adresse, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Ort 1 vom... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Franz Triendl über die Beschwerden des Herrn A B, geb. xx.xx.xxxx, S Adresse, v.d. Rechtsanwalt, gegen die Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft T vom 22.4.2014, Zl. SG-**2-2014 sowie vom 17.9.2014, Zl. SG-**6-2014 wegen Übertretungen nach der Gewerbeordnung 1994 nach öffentlichen mündlichen Verhandlungen zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde gegen die Spruchpun... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 12.04.2015 Index: 50/01 GewerbeordnungL46007 Jugendförderung Jugendschutz Tirol
Norm: GewO 1994 §114 GewO 1994 §367a JSchG Tir 1994 §18 Abs1JSchG Tir 1994 §18 Abs3 VStG §45 Abs1 Z1 GewO 1994 § 114 heute GewO 1994 § 114 gültig ab 27.02.2008 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Franz Triendl über die Beschwerde des Herrn V U, geb. xx.xx.xxxx, Adresse, PLZ A, v.d. Y Rechtsanwalt GmbH, Adresse, PLZ Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 8.9.2014, SG-**-**** wegen einer Übertretung nach der GewO 1994 zu Recht erkannt: Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Franz Triendl über die Beschwerde des Herrn römisch fünf U, geb. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 04.09.2014 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs1GewO 1994 GewO 1994 § 360 heute GewO 1994 § 360 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2025 GewO 1994 § 360 gültig von 29.05.20... mehr lesen...