Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 26. 4. 1992 als Beifahrer bei einem von seinem Bruder und Versicherungsnehmer der beklagten Partei verschuldeten Verkehrsunfall verletzt. Die Haftung der beklagten Partei zu 3/4 ist nicht mehr strittig. Streitgegenstand des Revisionsverfahrens bilden die Verdienstentgangsansprüche des Klägers. Verdienst sei ihm einerseits aufgrund der unfallskausalen Kündigung durch seinen Dienstgeber, andererseits auch dadurch entgangen, daß er "Pfuschar... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D2aGewO §366 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ansprüche aufgrund einer gegen die Gewerbeordnung verstoßenden Tätigkeit sind klagbar und bei der Verdienstentgangsberechnung zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 2 Ob 289/97g Entscheidungstext OGH 25.03.1999 2 Ob 289/97g Veröff: SZ 72/54 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...