Entscheidungen zu § 365e Abs. 2 GewO 1994

Datenschutzbehörde

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TE Dsk Empfehlung 2017/6/1 DSB-D213.547/0005-DSB/2017

GZ: DSB-D213.547/0005-DSB/2017 vom 1.6.2017   [Anmerkung Bearbeiter: Diese Entscheidung wurde nicht pseudonymisiert, da datenschutzrechtlich nur staatliche Behörden und Selbstverwaltungskörper betroffen sind. Offenkundige Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehler wurden korrigiert.] EMPFEHLUNG Die Datenschutzbehörde spricht aus Anlass eines amtswegigen Prüfverfahrens betreffend Datenübermittlung durch 1) den Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, 2) die Bez... mehr lesen...

Entscheidung | Dsk Empfehlung | 01.06.2017

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