Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch die Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, wohnhaft xxx, xxx, vertreten durch xxx Rechtsanwälte OG, xxx, xxx, gegen den Bescheid des Bürgermeisters xxx vom 24.1.2022, Mag. Zl. xxx, wegen Entziehung der Gewerbeberechtigung, nach Durchführung einer öffentlich mündlichen Verhandlung am 21.3.2022, zu Recht: I. Die Beschwerde wird als unbegründet römisch eins. Die Beschwerde wird als unbegründet a b g e w i e s e n . ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx über die Beschwerde der xxx GmbH, xxx, xxx, vertreten durch die Rechtsanwälte xxx, xxx, xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 9.4.2019, Zahl: xxx, betreffend Maßnahmen zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1994, zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx über die Beschwerde der xxx GmbH, xxx, xxx, v... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx über die Beschwerde der xxx GmbH, xxx, xxx, vertreten durch die Rechtsanwälte xxx, xxx, xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 9.4.2019, Zahl: xxx, betreffend Maßnahmen zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1994, zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx über die Beschwerde der xxx GmbH, xxx, xxx, v... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx über die Beschwerde der xxx GmbH, xxx, xxx, vertreten durch die Rechtsanwälte xxx, xxx, xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 9.4.2019, Zahl: xxx, betreffend Maßnahmen zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1994, zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx über die Beschwerde der xxx GmbH, xxx, xxx, v... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx über die Beschwerde der xxx GmbH, xxx, xxx, vertreten durch die Rechtsanwälte xxx, xxx, xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 9.4.2019, Zahl: xxx, betreffend Maßnahmen zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1994, zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx über die Beschwerde der xxx GmbH, xxx, xxx, v... mehr lesen...