Entscheidungen zu § 360 Abs. 1 GewO 1994

Landesverwaltungsgericht Wien

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TE Lvwg Beschluss 2018/1/22 VGW-122/043/15660/2017

Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag.a Kovar-Keri über die Beschwerde des Herrn S. B., Wien, P.-gasse, vertreten durch Z., Wien, gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den ... Bezirk, vom 17.10.2017, Zahl 726816-2017-5, mit welchem gemäß § 360 Abs. 1 Gewerbeordnung - GewO 1994 die behördliche Außerbetriebnahme des Fritters durch allpoliges Abklemmen des Steckers und Versiegelung verfügt wurde, folgenden BESC... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Beschluss | 22.01.2018

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