Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter xxx über die Beschwerden des 1.) xxx, vertreten durch xxx und des 2.) xxx, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee vom 22.1.2014, Zahl: BG-300/1462/13, nunmehr vertreten durch xxx, (mitbeteiligte Partei: xxx GmbH, vertreten durch xxx) den B E S C H L U S S gefasst: I. römisch eins. Gemäß § 31 Abs. 1 VwGVG werden die Beschwerden des 1.) xxx, vertreten durch xxx und des... mehr lesen...