Entscheidungen zu § 355 GewO 1994

Landesverwaltungsgericht Tirol

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TE Lvwg Erkenntnis 2018/11/6 LVwG-2018/40/2297-2

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Piccolroaz über die Beschwerde der Gemeinde Z, vertreten durch Rechtsanwalt AA, Adresse 1, Y, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 18.09.2018, ***, betreffend die Zurückweisung eines Antrages nach der GewO 1994, zu Recht: 1.       Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2.       Die ordentliche Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig. E n t s ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 06.11.2018

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