Entscheidungsgründe: I. 1. Mit einem an den Landeshauptmann von Tir. gerichteten Ansuchen vom 24. Feber 1977 begehrte J F, der unter einem das Optikergewerbe in einem Standort in Tir. anmeldete, die Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis zur Ausübung des Optikergewerbes. Im Ermittlungsverfahren wurde die Innung der Optiker in der Sektion Gewerbe der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Tir. gemäß §346 Abs3 GewO 1973 (alle Zitierungen dieses Gesetzes beziehen sich ... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung 1973
Norm: B-VG Art83 Abs2 AVG §8 AVG §63 Abs1 GewO 1973 §26, §27, §28 GewO 1973 §346 Abs4 idF BGBl. 253/1976HandelskammerG §29 idF BGBl. 208/1969 B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-V... mehr lesen...