Entscheidungen zu § 346 Abs. 4 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2001/9/5 2001/04/0145

Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 20. Juni 2001 das Ansuchen des Beschwerdeführers um Nachsicht vom Ausschluss von der Ausübung des Gewerbes "Durchführung von Arbeiten in Form von Park- und Gartenservice, Rasenmähen, Pflanzenflächen säubern und Sträucher schneiden" abgewiesen. Zur Begründung: wurde im W... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.09.2001

RS Vwgh 2001/9/5 2001/04/0145

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §73;GewO 1994 §346 Abs4;
Rechtssatz: Die durch die Gewerberechtsnovelle 1997, BGBl. I Nr. 63/1997, neu geschaffene Regelung des § 346 Abs. 4 GewO 1994 ist eine Sondervorschrift zu § 73 AVG. Ein allfälliger Devolutionsantrag kann somit bereits gestellt werden, wenn die Behörde vier Monate nicht über einen Antrag auf Nachsichtserteilung entscheidet. Sie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.09.2001

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