Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegen stehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof die aufschiebende Wirkun... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegen stehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof die aufschiebende Wirkun... mehr lesen...
Am 10. April 2000 stellte die mitbeteiligte Partei ein Bauansuchen auf Grund der mit Bescheid vom 11. Juli 2000 bekannt gegebenen Bebauungsbestimmungen betreffend den Umbau des dort bestehenden Wohngebäudes in einen Gastgewerbebetrieb (Cafe) auf der Liegenschaft in 1230 Wien, Johann-Teufel-Gasse 13. Geplant sei die Änderung von Raumteilungen durch den Einbau von Aborten, im Hofbereich werde ein Vordach errichtet. Im Zuge der Bauführung solle eine Wohneinheit aufgelassen werden. Aus ... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 31. Juli 2002 wurden die Anträge des Beschwerdeführers, eines jugoslawischen Staatsangehörigen, vom 25. (richtig: 21.) August 1999 und vom 6. September 2001 auf Aufhebung des von der belangten Behörde mit Bescheid vom 9. Dezember 1998 gemäß § 36 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z. 2 FrG für die Dauer von zehn Jahren erlassenen Aufenthalt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 12. März 2004 wurde der mitbeteiligten Partei die gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung und den nachfolgenden Betrieb einer näher beschriebenen Betriebsanlage durch Errichtung einer öffentlichen Tankstelle, einer Getreide- und Baustofflagerhalle sowie einer Verkürzung des Anschlussgleises einer Lokalbahn unter Vorschreibung einer Reihe von Auflagenerteilt; die... mehr lesen...