Entscheidungen zu § 34 Abs. 4 GewO 1994

Unabhängige Verwaltungssenate

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

TE UVS Wien 1995/10/30 04/G/35/305/95

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgende Tatanlastung: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener der T GmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft in der Zeit vom 1.7.1994 bis 24.11.1994 in Wien, S-gasse 1) das "Handelsgewerbe gem § 124 Z 11 GewO 1994" durch die den Händlern vorbehaltene Tätigkeit des Verkaufes von Waren (Wein und Spirituosen) im fremden Namen zwischen Unternehmern, die zum Verkauf dieser Waren bef... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 30.10.1995

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten