Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bürgermeisterin der xxx-Stadt xxx vom 12.4.2019, Zahl: xxx, in einem Verfahren gemäß § 19 iVm § 94 Z 13 und § 333 Abs. 1 Gewerbeordnung, nach durchgeführter öffentlich mündlicher Verhandlung am 9.7.2019, zu Recht erkannt: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bürgerm... mehr lesen...