Entscheidungen zu § 339 Abs. 2 GewO 1994

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE UVS Steiermark 2011/02/28 30.14-31/2010

Unter Punkt 1.) im bekämpften Strafbescheid wurde dem Berufungswerber in seiner Funktion als Gewerbeinhaber Folgendes zur Last gelegt:   Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 1.4.2005, GZ: 4.0-134/05, wurde Ihnen die gewerbebehördliche Bewilligung zur Ausübung des Tischlergewerbes (Handwerk), im Standort W, K, eingeschränkt auf den Bürobetrieb, erteilt.   Sie haben - wie dies aus der Eintragung im Internet auf der Seite www.firmenabc.at vom 28.3.2008 bzw. vom 22.6.2009 ersi... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 28.02.2011

RS UVS Steiermark 2011/02/28 30.14-31/2010

Rechtssatz: Der Berufungswerber hatte bei der Anmeldung des Tischlergewerbes nach § 340 Abs 1 GewO die Standortangabe mit dem unzulässigen Vermerk "eingeschränkt auf den Bürobetrieb" versehen. Obwohl damit die Gewerbeanmeldung entgegen der Vorschrift des § 339 Abs 2 Satz 1 GewO keinen für die Ausübung des Tischlergewerbes in Aussicht genommenen Standort enthielt, hatte die Gewerbebehörde den Berufungswerber mit der angegebenen Standorteinschränkung in das Gewerberegister eingetragen und ni... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 28.02.2011

RS UVS Oberösterreich 2001/11/30 VwSen-221765/2/Ga/La

Beachte Beschwerde gegen vorstehende Entscheidung wurde abgelehnt; VwGH vom 25.02.2002, Zl.: 2002/04/0009-3 Rechtssatz: Unstrittig ist, dass die vom Berufungswerber mit verwaltungsstrafrechtlicher Haftung vertretene Gesellschaft zur Tatzeit nur über die Gewerbeberechtigungen (Handwerke) "Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger" sowie "Schädlingsbekämpfer - eingeschränkt auf Nagetiere, Taubenabwehr und Schadinsekten in Gebäuden" verfügte. Der Berufungswerber bekämpft, was die Annahme ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 30.11.2001

RS UVS Oberösterreich 1996/11/28 VwSen-103996/8/Gu/Mm

Rechtssatz: Dem Beschuldigten wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes vom 8. Juli 1996, als Inhaber der Fahrschule C D, W, gemäß § 114 Abs.5 KFG 1967 die Bewilligung zur Abhaltung eines Fahrschulkurses in R in den Seminarräumen des Messehauptgebäudes B-straße und zwar in der Zeit von 15.7.1996 bis 15.10.1996, erteilt. Dies mit der Maßgabe, daß Fahrschüler zu diesem Fahrschulkurs nur bis längstens 4 Wochen nach Beginn aufgenommen werden dürfen. Zu diesem Zweck verschaffte sich der Beschuld... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 28.11.1996

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