Entscheidungen zu § 339 Abs. 2 GewO 1994

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1995/1/31 4Ob4/95

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Entscheidung | OGH | 31.01.1995

RS OGH 1995/1/31 4Ob4/95

Norm: GewO 1994 §339 Abs2
Rechtssatz: Unter Standort im Sinne dieser Bestimmung ist jener Ort zu verstehen, von dem aus als Hauptbetriebsstätte das betreffende Gewerbe ausgeübt, Bestellungen entgegengenommen, Arbeiten angenommen und bestellte Arbeitsstücke ausgefolgt werden und in dem sich der Verkehr des Geschäftsunternehmens mit den Kunden abspielt, wo sich ständig die gewerbliche Tätigkeit vollzieht oder wo sich, wenn das Gewerbe an verschie... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.01.1995

RS OGH 1995/1/31 4Ob4/95

Norm: GewO 1994 §57 Abs3GewO §339 Abs2
Rechtssatz: "Gemeinde des Standortes" in § 57 Abs 3 GewO 1994 ist nicht nur jene des Standortes ieS, sondern auch die eines Standortes iwS. Entscheidungstexte 4 Ob 4/95 Entscheidungstext OGH 31.01.1995 4 Ob 4/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0060162 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.01.1995

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