Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 17. August 1992 wurde das Ansuchen der Beschwerdeführerin um die Verleihung von Marktrechten für drei Bauernmärkte in näher bezeichneten Standorten zum Verkauf von "eigenen Naturprodukten und Erzeugnissen, wie sie in der Regel von Land- und Forstwirten auf den Markt gebracht werden", gemäß § 327 Abs. 1 und § 324 Abs. 1 GewO 1973 abgewiesen. Zur Begründung: führte der Bundesminister n... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §326 Abs2;GewO 1973 §376 Z41 Abs1;
Rechtssatz: Nur wenn die vom Antragsteller gewählte Umschreibung des Marktgegenstandes zwingend auch gesetzlich vom Marktverkauf ausgenommene Waren umfaßte, stünde der Verleihung des Marktrechts ein gesetzliches Verbot entgegen. Eine bloß weiter gefaßte Umschreibung dagegen berührt das Verkaufsverbot des § 326 Abs 2 iVm § 376 Z 41 Abs 1... mehr lesen...