Entscheidungen zu § 325 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-93 von 93

RS Vwgh 1995/3/16 94/06/0236

Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung TirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol50/01 Gewerbeordnung
Norm: BauO Tir 1989 §30 Abs4;BauRallg;FlVfLG Tir 1978;GewO 1994;
Rechtssatz: Ein Nachbar ist nicht legitmiert, im Bauverfahren nach der Tir BauO 1989 allenfalls mangelnde Berechtigungen des Bauwerbers im ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/28 94/11/0066

Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Jänner 1994 wurde über den Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer eines namentlich genannten Unternehmens wegen Übertretungen des § 3 Abs. 2 des Arbeitsruhegesetzes (ARG) Geldstrafen in der Höhe von insgesamt S 2.000,-- verhängt. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde mit dem Antrag den angefochtenen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes kostenpflichtig aufzuh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.06.1994

RS Vwgh 1994/6/28 94/11/0066

Index: 50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §16;GewO 1973 §325;
Rechtssatz: Unter einem Gelegenheitsmarkt iSd § 325 GewO 1973 sind marktähnliche Veranstaltungen zu verstehen, die nur gelegentlich aus besonderen Anlässen abgehalten werden. Die Abhaltung eines derartigen Marktes setzt die Benützung von Markteinrichtungen wie Verkaufsständen und ähnliches voraus, es ist darunter jedenfalls ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.1994

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