Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1859 §32; Beachte (gegenteilige Ansicht in Krzizek, Die Genehmigung der gewerblichen Betriebsanlage, Wien 1964, S 148)
Rechtssatz: Für die Genehmigungspflicht einer Änderung einer gewerblichen Anlage genügt es nach dieser Vorschrift, wenn die Änderung oder Erweiterung der Betriebsanlage ihrer Art nach geeignet ist, die Sicherheit der in der Betriebsanlage besc... mehr lesen...