Der Kläger, ein Kunsthändler, nahm am 3. Feber 1975, wie auch schon mehrmals zuvor, bei der beklagten Partei, einer Pfandleihanstalt, ein Pfanddarlehen diesmal von 11 000 S, auf und gab zwei Ölbilder (17. Jahrhundert) und ein Ölbild, Porträt, Gianbattista Morini zugeschrieben, zum Pfand. Die Bilder wurden vor Gewährung des Pfanddarlehens von der beklagten Partei nicht geschätzt, ein Schätzwert wurde dem Kläger nicht bekanntgegeben, in den Pfandschein jedoch ein Versicherungswert vo... mehr lesen...
Norm: ABGB §305 ABGB §914 IIIhGewO §290 ABGB § 305 heute ABGB § 305 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...