Aus dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 10. Oktober 1994 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, ihm die Nachsicht von den Voraussetzungen für die Zulassung zur Befähigungsprüfung für das Gastgewerbe zu erteilen, abgewiesen. Zur Begründung: führte der Bundesminister aus, die Erstbehörde ha... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §28 Abs1 Z1;GewO 1994 §28 Abs1 Z2;GewO 1994 §28 Abs2;GewO 1994 §28 Abs6;
Rechtssatz: Das erforderliche Vorhandensein gewerblich orientierter Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen kann durch nicht auf eine Gewerbeausübung oder eine sonstige, den Bestimmungen der Befähigungsnachweisverordnung entsprechende Tätigkeit bezogene Erfahrungen des täglichen Lebens allein nicht ... mehr lesen...