Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §26 Abs1;GewO 1973 §26 Abs2;GewO 1973 §26 Abs3 idF 1988/399;
Rechtssatz: Aus der in § 26 Abs 3 GewO 1973 idF der GewRNov 1988 verwendeten, auf den Nachsichtswerber abgestellten Formulierung " mit einer Gewerbeausübung, wie sie dem Gewerbe entspricht, für die er zum Geschäftsführer bestellt werden soll, verbundenen Zahlungspflichten nachkommen könnte " ergibt sich, daß de... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §26 Abs1;GewO 1973 §26 Abs2;GewO 1973 §26 Abs3 idF 1988/399;
Rechtssatz: Aus § 26 Abs 1 GewO 1973 ergibt sich, daß die Frage, ob die Nachsichtsvoraussetzungen vorliegen, in bezug auf die beabsichtigte Gewerbeausübung zu prüfen ist, da nur dann der nach dem Inhalt der Bestimmung erforderliche konkrete Sachverhaltsbezug hergestellt ist. Ferner ergibt sich aus dem Wortlaut ... mehr lesen...