Begründung: Rechtliche Beurteilung Das von der Rechtsmittelwerberin gewünschte Abgehen von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, wonach die Exekution auf das Gewerbe eines Realitätenvermittlers, nunmehr Immobilienmaklers, nach § 341 Abs1 Satz 2 EO unzulässig ist, wenn das Gewerbe vom Inhaber allein oder mit höchstens vier Beschäftigten ausgeübt wird (SZ 11/238; SZ 18/199), verhindert schon der klare, die Grenze jeder Auslegung absteckende Worts... mehr lesen...
Norm: EO §341 Abs1 GGewO §24 EO § 341 heute EO § 341 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 341 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Das Gew... mehr lesen...