Entscheidungen zu § 22 Abs. 1 GewO 1994

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1999/11/17 9ObA270/99t

Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, dass die Äußerungen des Klägers am 25. 6. 1997 den Kündigungsgrund des § 135 Abs 1 lit c V-GBedG nicht verwirklichten. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen. Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, dass die Äußerungen des Klägers am 25. 6. 1997 den Kündigungsgrund des Paragraph 135, Absatz eins, Litera... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.11.1999

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