Entscheidungen zu § 21 Abs. 1 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/29 89/04/0231

Der Beschwerdeführer hatte mit Eingabe vom 5. November 1988 (eingelangt bei der Erstbehörde am 8. November 1988) vorgebracht, er habe am 26. April 1988 den Antrag auf Erteilung der Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Lederbekleidungserzeuger gemäß § 94 Z. 49 GewO 1973 gestellt. Dieses Ansuchen sei schließlich mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 13. September 1988 abgewiesen worden. Er habe ein Meisterprüfungszeugnis für das Gewerbe "Leder- Konfektions-Schneider und -be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.05.1990

RS Vwgh 1990/5/29 89/04/0231

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §21 Abs1;GewO 1973 §28 Abs1;GewO 1973 §94 Z68a idF 1988/399;MeisterprüfungsO Lederbekleidungserzeuger §1;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Erteilung der Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis ist ua das Vorliegen der vollen (nicht etwa nur einer " hinreichenden " ) Befähigung. In diesem Sinn umfaßt die Nachsicht nicht die Befähigung (die für die Gewerbeausüb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.05.1990

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