Entscheidungen zu § 2 Abs. 13 GewO 1994

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TE UVS Wien 1997/05/07 04/G/35/282/96

Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es als Alleininhaber der prot Fa M Inhaber Oswald S zu verantworten, daß am 25.1.1996, um 11.30 Uhr, in Wien, H-straße, Fahrtrichtung H-kai, ein zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern verwendetes Kraftfahrzeug mit dem polizeilichen Kennzeichen W 20 gefahren sei, ohne daß an deren rechten Außenseite eine Tafel montiert gewesen sei, auf der der Name des Gewerbetreibenden, der Standort des ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 07.05.1997

RS UVS Wien 1997/05/07 04/G/35/282/96

Rechtssatz: Eine Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs 1 Z 2 GütbefG (Anbringung einer Tafel iSd § 6 Abs 1 GütbefG) kann nur bei Ausübung einer Konzession für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern nach § 2 GütbefG begangen werden, da die Tafeln iSd § 6 Abs 1 GütbefG, auf denen ua auch die Art der Konzession (§ 2 Abs 2 GütbefG) ersichtlich sein muß, nur bei Vorliegen einer entsprechenden Konzession ausgefolgt werden dürfen. Da die Einhaltung der Ausübungsbestimmung des § 6 Abs 1 GütbefG s... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 07.05.1997

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