Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid des Bürgermeisters xxx vom 05.02.2024, Zahl: xxx, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes „Gewerbliche Vermögensberatung ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen, eingeschränkt auf die Beratung bei Aufbau, Sicherung und Erhaltung von Vermögen und Finanzierung mit... mehr lesen...