IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Triendl über die Beschwerde des Herrn AA, geb. XX.XX.XXXX, Adresse 1, **** Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 24.9.2019, Zl. *****, wegen Nichtkenntnisnahme der Gewerbeanmeldung und Untersagung der Gewerbeausübung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Die ordentliche Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig. E ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Mag. Hannes Piccolroaz über die Beschwerde der Spenglerei A-OG, vertreten durch Herrn AA, Adresse1, Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 19.02.2016, Zl Gew-***1, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Gemäß Paragraph 28, VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abg... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Klaus Dollenz über die Beschwerde des Herrn AA, Adresse1, Z gegen den Bescheid der Bürgermeisterin der Stadt Z vom 24.07.2015, aufgrund der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 10.02.2016, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 VwGVG iVm § 11 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Gemäß Paragraph 28, VwGVG in Verbindung mit Paragraph 11, VwGVG wird die Beschwerde als unbeg... mehr lesen...