Entscheidungen zu § 18 Abs. 3 GewO 1994

Landesverwaltungsgericht Tirol

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TE Lvwg Erkenntnis 2019/12/17 LVwG-2019/22/2126-3

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Triendl über die Beschwerde des Herrn AA, geb. XX.XX.XXXX, Adresse 1, **** Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 24.9.2019, Zl. *****, wegen Nichtkenntnisnahme der Gewerbeanmeldung und Untersagung der Gewerbeausübung, zu Recht: 1.   Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2.   Die ordentliche Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig. E ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 17.12.2019

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