Entscheidungen zu § 159 Abs. 4 GewO 1994

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 1994/9/27 G184/94

Begründung: 1. Mit einem auf Art140 B-VG gestützten Individualantrag begehren die beiden Antragsteller, §159 Abs4 GewO 1994 (Wiederverlautbarung der Gewerbeordnung 1973, BGBl. 194/1994) als verfassungswidrig aufzuheben. Diese Bestimmung wurde durch die GewO-Novelle 1992 (BGBl. 29/1993) als §165 Abs4 in die GewO 1973 eingefügt. Sie lautete:    "Gewerbetreibende, die den Kleinhandel mit Lebensmitteln ausüben, steht im Rahmen ihrer Gewerbeausübung auch das Recht zu, vorparier... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1994

RS Vfgh 1994/9/27 G184/94

Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung 1973
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragGewO 1994 §159 Abs4
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags mangels rechtlicher Betroffenheit der antragstellenden Fleischer durch die angefochtene Erweiterung des Gewerbeumfangs der Lebensmittelhändler hinsichtlich des Verkaufs von Frischfleisch
Rechtssatz: Die angefochtene Vorschrift des §159 Abs4 GewO 1994... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1994

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