Entscheidungen zu § 154 GewO 1994

Landesverwaltungsgericht Tirol

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TE Lvwg Erkenntnis 2020/8/19 LVwG-2020/25/1641-1

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von AA, geb am xx.xx.xxxx, Adresse 1, Z, vom 04.08.2020, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 07.07.202, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach der Gewerbeordnung, zu Recht: 1.       Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2.       Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in der Höhe ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 19.08.2020

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