Entscheidungen zu § 151 Abs. 8 GewO 1994

Datenschutzbehörde

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TE Dsk Empfehlung 2003/11/28 K211.507/024-DSK/2003

[Anmerkung Bearbeiter: Namen (Firmen), (Internet-)Adressen, Aktenzahlen (und dergleichen), Rechtsformen und Produktbezeichnungen etc. sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Anonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein.] Die Datenschutzkommission hat unter dem Vorsitz von Dr. MAIER und in Anwesenheit der Mitglieder Mag. BLAHA, Dr. KOTSCHY, Dr. ROSENMAYR-KLEMENZ, Dr. STAUDIGL, und Mag. ZIMMER sowie des Schriftführers Mag. SUDA in ihrer Sitzung vom 28. November ... mehr lesen...

Entscheidung | Dsk Empfehlung | 28.11.2003

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