Entscheidungen zu § 150 Abs. 15 GewO 1994

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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TE Lvwg Erkenntnis 2020/4/1 LVwG-AV-374/001-2019

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte-Mersch als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, ***, ***, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 11. März 2019, Zl. ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der Voraussetzungen und Untersagung der Ausübung des „Elektrotechnikgewerbes, eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen“, nach öffe... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 01.04.2020

RS Lvwg 2020/4/1 LVwG-AV-374/001-2019

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 01.04.2020 Norm: GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z16GewO 1994 §94 Z49GewO 1994 §106 Abs1GewO 1994 §150 Abs15
Rechtssatz: Die individuelle Befähigung liegt bei Gewerben, bei denen als Befähigungsnachweis eine Befähigungsprüfung vorgeschrieben ist, nur im Falle der Beherrschung des gesamten Prüfungsstoffes, umfassend die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse auf allen... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 01.04.2020

RS Lvwg 2020/4/1 LVwG-AV-374/001-2019

Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 01.04.2020 Norm: GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z16GewO 1994 §94 Z49GewO 1994 §106 Abs1GewO 1994 §150 Abs15
Rechtssatz: Die Behörde hat auf Grund der vom Antragsteller vorgelegten Belege Feststellungen über den von ihm durchlaufenen Bildungsgang und seine bisherigen Tätigkeiten zu treffen. Aus diesen Grundlagen sind anschließend Feststellungen über jene Kenntnisse, Fähigkeiten, u... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 01.04.2020

RS Lvwg 2020/4/1 LVwG-AV-374/001-2019

Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 01.04.2020 Norm: GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z16GewO 1994 §94 Z49GewO 1994 §106 Abs1GewO 1994 §150 Abs15
Rechtssatz: Für die Beurteilung der individuellen Befähigung ist zunächst zu prüfen, welche Leistungen im Rahmen des angestrebten Gewerbes zu erbringen sind. Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Elektrotechnik; Elektronik; individuelle Befähig... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 01.04.2020

RS Lvwg 2020/4/1 LVwG-AV-374/001-2019

Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 01.04.2020 Norm: GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z16GewO 1994 §94 Z49GewO 1994 §106 Abs1GewO 1994 §150 Abs15
Rechtssatz: Das Mechatronikgewerbe stellt keine vergleichbare Tätigkeit zu jener des Gewerbes „Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen“ dar. Dies ergibt sich zunächst schon daraus, dass die Errichtung von Alarmanlagen für Betriebe, Gebäude oder Gru... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 01.04.2020

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