1. Ziffer eins Vorbringen der Parteien und Gang des Verfahrens Die A*** vertreten durch X*** GesBR in der Folge Antragstellerin genannt, stellte am 3. Mai 2010 neben dem im Spruch: ersichtlichen Begehren und Anträgen auf Gebührenersatz gemäß § 319 BVergG, auf Akteneinsicht gemäß § 17 AVG und auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung den Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung. Sie brachte diesen Antrag am 3. Mai 2010, 15.03 Uhr, beim Bundesvergabeamt per E-Mail... mehr lesen...