Entscheidungen zu § 148 Abs. 3 GewO 1994

Unabhängige Verwaltungssenate

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RS UVS Oberösterreich 1998/04/07 VwSen-300144/2/Wei/Bk

Rechtssatz: Komplizierte Rechtslage durch divergierende Bescheide (Bezirkshauptmannschaft und Bürgermeister). Überschneidungen von Gewerbe- und Veranstaltungsrecht; Auswirkung im Strafverfahren; Vorwerfbare Rechtsirrtümer. Kein geringes Verschulden im Sinne des § 21 Abs. 1 VStG, aber Herabsetzung der Strafe, weil die rechtswidrige Sperrstundenverlängerung durch den Bürgermeister von P. zur Überschreitung des Bescheides der BH LL animierte. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 07.04.1998

RS UVS Kärnten 1997/06/13 KUVS-575/3/97

Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten auf dessen Antrag hin rückwirkend eine Standortverlegung des Gewerbes - vorliegend zur Gewerbeausübung am St. Veiter Wiesenmarkt - bewilligt, so war der Beschuldigte im Besitz der für die Standortverlegung erforderlichen gewerberechtlichen Bewilligung und liegt eine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung auch für den Fall nachträglicher Antragstellung nicht vor (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.06.1997

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