Entscheidungen zu § 142 Abs. 2 GewO 1994

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1998/9/15 10ObS147/98k

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Entscheidung | OGH | 15.09.1998

RS OGH 1998/9/15 10ObS147/98k

Norm: GewO 1994 §124 Z9GewO 1994 §142 Abs1 Z2GewO 1994 §142 Abs2
Rechtssatz: Das Gastgewerbe wurde durch die GRNov 1992 in die nicht bewilligungspflichtigen gebundenen Gewerbe (vorher konzessioniertes Gewerbe) eingereiht. Die zur Verabreichung von Speisen berechtigten Gastgewerbetreibenden sind auch berechtigt, die zu verabreichenden Speisen selbst zu erzeugen. In diesem Sinne konnte die Versicherte im Rahmen der Ausübung des Gastgewerbes in de... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1998

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