Entscheidungen zu § 142 GewO 1994

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1996/11/12 4Ob2315/96m

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.11.1996

RS OGH 1996/11/12 4Ob2315/96m

Norm: GewO 1994 §124 Z9GewO 1994 §142GewO 1994 §143GewO 1994 §144
Rechtssatz: Die Nebenrechte des § 144 GewO 1994, zu denen gemäß Abs 2 dieser Gesetzesstelle auch der Verkauf von Lebensmitteln gehört, die in dem Gastgewerbebetrieb verwendet werden, und von Reiseproviant, knüpfen nicht - wie früher die GewO 1973 - an die Berechtigung des Gastgewerbetreibenden, sondern an die tatsächliche Ausübung bestimmter gastgewerblicher Tätigkeiten an. Sie s... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.11.1996

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten