Begründung: Die Beklagte betreibt als Pächterin eine Tankstelle. Sie besitzt für ihren Betriebsstandort Gewerbeberechtigungen für das Handelsgewerbe gemäß § 124 Z 11 GewO 1994 und für den Betrieb eines Buffets mit dem Berechtigungsumfang gemäß § 143 Z 3 und 7 GewO 1994. Die Beklagte betreibt an diesem Standort auf einer Verkaufsfläche von ca 200 m2 einen sogenannten "Mini Markt", in dem sie ua Vollmilch, Butter, Eier, verschiedene verpackte Käse- und Wurstsorten, Teigwaren, F... mehr lesen...
Norm: GewO 1994 §124 Z9 GewO 1994 §142 GewO 1994 §143 GewO 1994 §144 GewO 1994 § 124 heute GewO 1994 § 124 gültig ab 01.08.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2002 GewO 1994 § 124 gültig von 01.07.1999 bis 31.07.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/1999 ... mehr lesen...