Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (im Verfahren vor der belangten Behörde „Beschwerdeführerin“, im hg. Verfahren „mitbeteiligte Partei“) brachte mit Eingabe vom XXXX eine Datenschutzbeschwerde bei der Datenschutzbehörde (in weiterer Folge auch „belangte Behörde“) ein. Aufgrund einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung zwischen ihrem Lebensgefährten und seiner ehemaligen Arbeitgeberin („ XXXX “), sei ihr Lebensgefährte vom Berufsdet... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 29.10.2019 erhob Herr XXXX (= mitbeteiligte Partei vor dem Bundesverwaltungsgericht und Antragsteller vor der Datenschutzbehörde) mittels E-Mail eine Datenschutzbeschwerde gegen die XXXX (= Beschwerdeführerin vor dem Bundesverwaltungsgericht und Beschwerdegegnerin vor der Datenschutzbehörde) wegen Verletzung im Recht auf Geheimhaltung. Er begründete seine Datenschutzbeschwerde im... mehr lesen...