Begründung: Mit dem angefochtenen Sachbeschluss hat das Rekursgericht die erstinstanzliche Abweisung eines auf Anerkennung als Hauptmieter und Festsetzung des angemessenen Hauptmietzinses gerichteten Begehrens des Antragstellers mit der
Begründung: bestätigt, das fragliche Mietverhältnis unterliege gar nicht dem MRG, weil es im Rahmen des Betriebes eines Beherbergungsunternehmens der Zweitantragsgegnerin eingegangen worden sei. Der Revisionsrekurs wurde für zulässig erklärt, weil... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte Partei ist Eigentümerin der Wohnungseigentumseinheit top 148 Erdgeschoß (Rezeption, Büro und "Shop") und die zweitbeklagte Partei Eigentümerin der Wohnungseigentumseinheiten top 147 EG und KG (Restaurant) sowie top 153 (Personalunterkünfte) in einem näher genannten "Apparthotel". Die Klägerin löste den Vertrag vom 21. November 1993, mit dem sie von den beklagten Parteien deren in deren Wohnungseigentumseinheiten zuletzt durch Verpachtung genutzten Rest... mehr lesen...