Die Klägerin begehrte die Feststellung, der zwischen Ing. Walter R und der Beklagten abgeschlossene Bestandvertrag vom 1. August 1967 sei aufgehoben und die Verurteilung der Beklagten, die Grundstücke 21/31 und 8/33 sowie der im Hause K 108 auf Grundstück 21/22 Acker (sämtliche inneliegend in EZ 339 KG K) befindlichen Tankwartraum von allen ihren Fahrnissen zu räumen und der Klägerin geräumt zu übergeben. Sie brachte dazu vor, die Liegenschaft sei zum Betrieb einer Tankstelle verpac... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIId ABGB §1098 dGewO §119 Abs2 ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1098 heute ABGB § 1098 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGB... mehr lesen...