Entscheidungen zu § 102 Abs. 1 GewO 1994

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Erkenntnis 1999/6/14 G99/98

Entscheidungsgründe: I. Die antragstellende Gesellschaft mit beschränkter Haftung war seit dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 4. März 1986 im Besitz einer Konzession für das Rauchfangkehrergewerbe. Ein auf Art140 Abs1 letzter Satz B-VG gestützter Antrag der Gesellschaft, näher bezeichnete Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994 betreffend die Beschränkung des Rauchfangkehrergewerbes auf natürliche Personen oder Personengesellschaften aufzuheben, zwar mit Beschluß ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 14.06.1999

RS Vfgh 1999/6/14 G99/98

Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragGewO 1994 §102 Abs1GewO 1994 §102 Abs4GewO 1994 §376 Z28 Abs4
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Aufhebung einer Bestimmung der Gewerbeordnung betreffend das Erlöschen der Gewerbeberechtigung für das Rauchfangkehrergewerbe mangels rechtlicher Betroffenheit; keine Verfassung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 14.06.1999

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