Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx, über die Beschwerde des Herrn xxx, xxx, xxx, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. xxx, LL.M., xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 10.12.2020, Zahl: xxx, mit dem der Antrag vom 18.11.2020 auf Feststellung der individuellen Befähigung zur Ausübung des reglementierten Gewerbes „Heizungstechnik verbunden mit Lüftungstechnik gemäß § 94 Z 31 GewO 1994, eingeschränkt auf die Aufstellung von Nied... mehr lesen...