Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer brachte mehrere Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht per E-Mail (gerichtet an die E-Mail-Adresse: einlaufstelle@bvwg.gv.at) ein, darunter auch die gegenständliche E-Mail vom XXXX (die sich zudem an eine Vielzahl unterschiedlichster Adressaten und Würdenträger der Republik Österreich richtete), mit der das gegenständliche Hausverbot über den Rechtsmittelwerber im Zusammenhang mit einer allfä... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer richtete eine Beschwerde wegen einer vermuteten Säumnis des BG Josefstadt direkt mit E-Mail an das Bundesverwaltungsgericht und behauptete die Vorsteherin des BG Josefstadt habe ihre Entscheidungspflicht verletzt und sei säumig. 2. Der Beschwerdeführer reichte mehrere Schriftsätze nach mit E-Mail nach und ersuchte um „Abnahme“ der Akten durch das Bundesverwaltungsgericht. 3. Mit Beschluss vom 07... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX übermittelte der Beschwerdeführer – eine E-Mail – (ohne Ausführungen) an das Bundesverwaltungsgericht (einlaufstelle@bvwg.gv.at), die im Anhang ein an die belangte Behörde gerichtetes Formular mit dem
Betreff: „Anfechtung des Bescheides über die Erhebung eines ORF-Beitrags gem. § 12 Abs. 3 ORF-Beitrags-Gesetz 2024“ enthielt. 1. Am römisch XXXX übermittelte der Beschwerdeführer – eine E-Mail – (ohne Ausführung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX richtete die Beschwerdeführerin – eine E-Mail – mit dem
Betreff: „Bescheidbeschwerde“ an das Bundesverwaltungsgericht (einlaufstelle@bvwg.gv.at) und führte darin im Wesentlich aus: „Gemäß § 9 VwGVG nehme ich mein Recht in Anspruch gegen die Zahlungsaufforderung zum ORF-Beitrag eine Bescheidbeschwerde einzureichen. […] Daher reiche ich diese Bescheidbeschwerde gegen die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) ein.“ 1. ... mehr lesen...