Norm:        ABGB §365 ALFG §97                               
Rechtssatz:          Weder den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes noch der SZV ist zu entnehmen, daß die Beschränkungen, die sich für den Grundeigentümer aus der Erlassung einer SZV ergeben, eine Entschädigungspflicht auslösen; eine solche kann aber weder aus § 365 ABGB noch aus der Verfassung unmittelbar abgeleitet werden.                     Entscheidungstexte                                  1  Ob    37/90       Entscheidungs...                    mehr lesen...