Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: a) Überblick: 1. Der Beschwerdeführer, XXXX, war (!) für die belangte Behörde als flugmedizinischer Sachverständiger autorisiert und tätig. Zwischen beiden Parteien ist spätestens seit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr 1178/2011 (auch aus datenschutzrechtlichen Gründen) strittig, welche Unterlagen ein flugmedizinischer Sachverständiger der belangten Behörde vorzulegen hat. Zusammengefasst geht es im Wese... mehr lesen...