Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit dem angefochtenen Bescheid widerrief die Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH (in der Folge: „belangte Behörde“) eine am 14.10.2025 an XXXX (in der Folge: „beschwerdeführende Partei“) erteilte Genehmigung für einen Drohneneinsatz (UAS-Betrieb) in bestimmten Umfang im zivilen Flugbeschränkungsgebiet Wien (Spruchpunkt I) und schloss die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen d... mehr lesen...