Entscheidungen zu § 12 Abs. 1 LFG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1988/2/25 7Ob7/88

Norm: AKLFZ Art3 Z13LFG §12 Abs1LFG §13
Rechtssatz: Solange die Zulassung eines Zivilluftfahrzeugs nicht widerrufen wurde, darf es - wenn es flugtüchtig ist - auch im Fluge verwendet werden, selbst dann, wenn eine Befristung im Lufttüchtigkeitszeugnis bereits überschritten ist. Entscheidungstexte 7 Ob 7/88 Entscheidungstext OGH 25.02.1988 7 Ob 7/88 Veröff: VersRdSch 1988... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.02.1988

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