Begründung: Die Klägerin war seit 21. 4. 1994 als Buffetkassierin (Arbeiterin) bei der Beklagten beschäftigt. Vom 1. 3. 2004 bis 1. 7. 2004 war sie infolge einer Krankheit arbeitsunfähig. Mit Schreiben vom 29. 3. 2004 kündigte die Beklagte das Dienstverhältnis zum 14. 4. 2004 auf. Es wurde eine Endabrechnung unter Berücksichtigung von Abfertigung und Sonderzahlungen erstellt und ausbezahlt. Der Monatslohn der Klägerin betrug zuletzt EUR 1.260,29 brutto. Die Beklagte rechnete die An... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 15. 6. 1982 bis 30. 6. 1997 als Angestellte der beklagten Partei beschäftigt und verdiente zuletzt brutto S 28.830,--. Das Arbeitsverhältnis endete durch Arbeitgeberkündigung. Die Klägerin war vom 1. 2. bis 6. 2. 1997 und sodann vom 10. 2. bis 30. 6. 1997 infolge Krankheit arbeitsunfähig. Der zweite Krankenstand ab 10. 2. 1997 ist eine Wiedererkrankung im Sinne von § 8 Abs 2 AngG. Vom 10. 2. bis 30. 6. 1997 war die Klägerin durchgehen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei seit 1. Februar 1992 als Wachorgan beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde vom Kläger wegen Zuerkennung einer Invaliditätspension zum 28. Februar 1997 aufgekündigt. Der Entgeltfortzahlungsanspruch für das Jahr 1996 war infolge eines Krankenstandes vom 31. Oktober 1995 bis 31. März 1996 ausgeschöpft. Der letzte Krankenstand des Klägers dauerte vom 16. September 1996 über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus. Der ... mehr lesen...