Entscheidungsgründe: Die Kläger sind im Betrieb der Beklagten als Angestellte im Bereich der Bandverzinkung beschäftigt. Sie erhielten jedes Jahr eine vom Jahresergebnis abhängige Leistungsprämie, deren Ausmaß bei Inanspruchnahme von Krankenständen oder Pflegefreistellungen entsprechend reduziert wurde. Für das Jahr 2000 wurde Dienstnehmern ohne Fehlzeiten eine Prämie von S 110.000 bezahlt. Den Klägern wurden folgende Prämien geleistet: Dem Erstkläger S 75.283; dem Drittkläger S 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bis zum 30. 6. 1999 als Angestellte im Giropostdienst (= Schichtdienst) der beklagten Partei beschäftigt. Für alle Tage, an denen Schichtdienst geleistet wurde, wurde eine tägliche Schichtzulage in Anwendung des § 200 Punkt 9 Abs 2 lit d iVm § 261 Abs 15 der Betriebsvereinbarung 1969 ausgezahlt. Ohne ihr vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden am Dienst durch Krankheit oder Unglücksfall verhinderte Angestellte erhalten im Krankheit... mehr lesen...