GZ: DSB-D124.482/0005-DSB/2019 vom 4. September 2019 [Anmerkung Bearbeiter: Namen und Firmen, Rechtsformen und Produktbezeichnungen, Adressen (inkl. URLs, IP- und E-Mail-Adressen), Aktenzahlen (und dergleichen), etc., sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Pseudonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein. Offenkundige Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehler wurden korrigiert.] BESCHEID Spruch: Die Datenschutzbehörde entscheidet über die Datenschutzbe... mehr lesen...
BESCHEID Die Datenschutzkommission hat unter dem Vorsitz von Dr. SPENLING und in Anwesenheit der Mitglieder Dr. DUSCHANEK, Mag. HUTTERER, Dr. KLEISER, Mag. PREISS, und Dr. SOUHRADA-KIRCHMAYER sowie des Schriftführers Mag. FLENDROVSKY in ihrer Sitzung vom 2. September 2003 folgenden Beschluss gefasst: Spruch: 1. Die Beschwerde der R., vertreten durch Mag. L, Rechtsanwältin in XXXX Wien, XXXXXXXXXXXXXXXXX, vom 19. August 2002 gegen X Computerdienstleistungs... mehr lesen...