Nach dem festgestellten Sachverhalt ist der Taxiunternehmer Leopold W. bei einem Verkehrsunfall am 10. Juli 1962 getötet worden. Der Erstbeklagte hat diesen Unfall mit einem Fahrzeug des Zweitbeklagten verschuldet. Er ist vom Strafgericht rechtskräftig verurteilt worden. Für das Verschulden des Erstbeklagten haftet der Zweitbeklagte als Kraftfahrzeughalter. W. war bei der klagenden Partei (Pensionsversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) pensionsversichert. Seine Witwe Mag... mehr lesen...
Norm: GSPVG §3 Abs1 Z3GSPVG §75GSPVG §77 Abs1GSPVG §109
Rechtssatz:
Da der Verpächter gemäß § 3 Abs 1 Z 3 GSPVG von der Versicherungspflicht ausgenommen ist, ist die Verpachtung nicht als Fortführung des Betriebes anzusehen. Da der Verpächter gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 3, GSPVG von der Versicherungspflicht ausgenommen ist, ist die Verpachtung nicht als Fortführung des Betriebes anzusehen.
Entscheidun... mehr lesen...