IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seine Richterin Mag. Dr. Lang über die Beschwerde des A__, vertreten durch B__, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf vom 03. September 2024, GZ: BHKI/924090000518/24, wegen Übertretungen nach dem Holzhandelsüberwachungsgesetz (HolzHÜG) zu Recht: I. römisch eins. Aus Anlass der Beschwerde wird das angefochtene Straferkenntnis, soweit es sich auf die Verwaltun... mehr lesen...